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MISSION

MISSION

 

 

Erwirkung eines eigenständigen Berufsgesetzes für Kunsttherapie/Gestaltungstherapie

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Die primäre Mission des Dachverbandes für Kunsttherapie/Gestaltungstherapie in Österreich (DKGT) besteht in der nachhaltigen Positionierung der Kunsttherapie und Gestaltungstherapie im österreichischen Gesundheits- und Sozialwesen. Es wird angestrebt, diese Disziplinen als eigenständige, rechtlich anerkannte Methoden zu etablieren.

Der Fokus liegt hierbei auf der Schaffung verbindlicher Rahmenbedingungen, die eine klare Abgrenzung und Definition des Berufsbildes ermöglichen. Dies dient der langfristigen Sicherung der professionellen Identität sowie der Qualitätsstandards innerhalb der Berufsgruppe.

 

Rechtliche Absicherung und Interessenvertretung

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Ein zentraler Bestandteil des Auftrages ist die rechtliche Absicherung des Berufsstandes sowie seiner Berufsträgerinnen und Berufsträger.

Der DKGT fungiert als legitimierte Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Schulen und Berufs-, sowie Fachverbände nach außen.

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Die Aufgabenbereiche umfassen insbesondere:

  • Behördenkommunikation: Die gezielte Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Gebietskörperschaften zur Wahrung berufsständischer Belange.

  • Rechtssicherheit: Die kontinuierliche Weiterentwicklung und Offenhaltung der rechtlichen Grundlagen zur Ausübung des Berufs.

  • Verbandsunterstützung: Die Förderung der Interessenvertretung innerhalb der angeschlossenen Fach- und Berufsverbände.

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Förderung der fachlichen Weiterentwicklung

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Der Verband verpflichtet sich der Förderung sämtlicher Tätigkeiten und Aktivitäten, die der qualitativen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Kunst- und Gestaltungstherapie dienen. Dies beinhaltet die Unterstützung von Maßnahmen, die zur Professionalisierung beitragen und die wissenschaftliche sowie praktische Fundierung des Fachbereichs stärken.

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Organisationsstruktur und Entscheidungsfindung

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Die operative Umsetzung der Mission erfolgt unter Anwendung der soziokratischen Kreismethode. Diese Organisationsform gewährleistet eine strukturierte Mitbestimmung und Transparenz innerhalb des Verbandes.

Die Entscheidungsfindung basiert auf dem Prinzip des Konsents und auf der Grundlage des "Wissens des Kreises". Dies bedeutet, dass Handlungen und strategische Ausrichtungen erst dann implementiert werden, wenn keine schwerwiegenden, begründeten Einwände seitens der Mitglieder bestehen.

Durch dieses Verfahren wird sichergestellt, dass die Mission des Verbandes von einer breiten Basis getragen wird, dass keine MeinungsMinderheit überstimmt wird und so auch kollektiv verantwortet wird.

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